50er Motorroller , Mokick´s und Mofa´s

Grundsätzlich haben alle Fahrzeuge dieser Kategorie eins gemeinsam:

 

Es handelt sich um zulassungsfreie, motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50ccm.

Allerdings muss man deutlich zwischen den führerscheinpflichtigen und den führerscheinfreien Fahrzeugen unterscheiden.

 

Zum Führen eines Motorrollers oder eines Mokicks mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h benötigt man den Führerschein der Klasse M (früher Klasse 4).

Diesen kann man ab dem 16. Lebensjahr erwerben bzw. ist er automatisch in den Pkw - Führerscheinen der Klasse B (früher 3) oder in allen Motorradführerscheinen enthalten.

 

Zum Führen eines Mofa´s oder Mofarollers ( 25 km/h ) benötigt man keinen Führerschein.

Hierzu genügt für alle,die nach dem 01.04.1965 geboren sind,die sogenannte Mofaprüfbescheinigung, welche das Führen von Mofa´s ab dem 15.Lebensjahr genehmigt. Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, braucht nicht einmal eine

Prüfbescheinigung.

 

Im Grunde kann man alle Fahrzeuge dieser Kategorie auch zum Mofa

( führerscheinfrei ) drosseln.

Da es jedoch unterschiedliche Drosselvarianten (elektronische / mechanische Drosseln ) gibt und der Arbeitsaufwand je nach Modell stark variiert, sprechen Sie uns einfach an. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine individuelles Angebot für Ihr Fahrzeug.