125er Motorräder & Motorroller
In der Bundesrepublik Deutschland werden einspurige Fahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 125ccm und einer maximalen Nennleistung von 11Kw / 15PS als Leichtkraftrad bzw. Leichtkraftroller bezeichnet.
Diese Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein A1 ab dem 16. Lebensjahr (früher 1b) oder sogar mit dem Führerschein der Klasse 3 , aber nur wenn dieser vor dem 01.04.1980 ausgestellt worden ist , gefahren werden.
Alternativ kann der Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erweitert werden.Auch damit dürfen dann 125er geführt werden.